TOUROPERATOR vermittelt bei Ferienhäusern, ist jedoch nicht Eigentümer. Für alle Buchungen gelten die ANVR-Reisebedingungen. Hier folgt eine kurze Zusammenfassung dieser und der TOUROPERATOR-Mietbedingungen. Eine vollständige Übersicht finden Sie in der Broschüre ANVR-Reisebedingungen, erhältlich bei jedem Reisebüro, das beim ANVR angeschlossen ist. Folgende Mietbedingungen gelten für die Vermittlung von Ferienobjekten zwischen Kunden und TOUROPERATOR (im weiteren TOUROPERATOR genannt).
Anmeldung/Buchung
Die Annahme findet statt über TOUROPERATOR oder über Vermittlung eines Buchungsbüros.
1.1 Wer im Namen eines anderen diesen Vertrag eingeht, ist hauptverantwortlich für alle sich daraus ergebenen Verpflichtungen. Der/Die (andere(n)) Reisende (s) ist (sind) für ihren Teil verantwortlich.
1.2 Alle in der betreffenden Publikation aufgenommenen Angaben sind Teil des Vertrags.
Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Zustandekommen des Vertrages muss ein Betrag (Anzahlung) entrichtet werden, der 30% der Reisesumme entspricht.
2.2 Der Restbetrag muss spätestens sechs Wochen vor dem Abreisetag beglichen sein. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung wird der Reisende im Namen des Reiseorganisators schriftlich auf den Zahlungsverzug hingewiesen und hat er die Möglichkeit, den Betrag nachträglich noch innerhalb von 7 Arbeitstagen zu entrichten. Wenn auch dann die Bezahlung ausbleibt, wird der Vertrag gekündigt. Der Reiseorganisator hat das Recht, die dann anfallenden Stornierungskosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 6.2 und werden bereits bezahlte Beträge mit den Stornierungskosten verrechnet.
2.3 Wenn der Vertrag innerhalb von 6 Wochen vor Abreise zustande kommt, muss der gesamte Betrag entrichtet werden.
Reisesumme
3.1 Bei der ausgeschriebenen Reisesumme ist keine Rücktrittsversicherung enthalten. Für telefonische Buchungen bei TOUROPERATOR werden EUR. 15,- Reservierungskosten berechnet.
3.2 Bei rechtzeitiger Bezahlung der gesamten Reisesumme wird der TOUROPERATOR vor dem Anreisedatum des erstgebuchten Aufenthalts die Reisesumme nicht verändern.Rücktrittsversicherung
4.1 TOUROPERATOR bietet in Zusammenarbeit mit Europaeiske Rejseforsikring A/S, Kopenhagen, reg. nr. VIR 172933, eine Rücktrittsversicherung an. Diese Versicherung ist obligatorisch, wenn Sie nicht andernorts versichert sind. Die Versicherung tritt in Kraft, wenn beim TOUROPERATOR eine Anzahlung eingegangen ist, d.h. 30% der Reisesumme zuzüglich der Prämie für die Rücktrittsversicherung.
4.2 Auszahlung (Reisesumme minus evtl. Extrakosten wie z.B. Versicherungsprämie, Änderungskosten, Verwaltungsgebühr etc.) erfolgt wie erwähnt in folgenden Fällen:
4.2.1 Tod, ernsthafte Krankheit oder Verwundung des Versicherten, wenn dies medizinisch festgestellt ist durch den behandelnden Arzt.
4.2.2 Tod, ernsthafte Krankheit oder Verwundung eines Familienmitglieds 1. oder 2. Grades des Versicherten, wenn das Ereignis innerhalb von 60 Tagen vor Ankunftsdatum geschieht und durch den behandelnden Arzt festgestellt wurde.
4.2.3 Auftreten von nicht vorhersehbaren Komplikationen bei Schwangerschaft des Versicherten bis einschl. achten Monat.
4.2.4 Ernsthafter materieller Schaden an Haus oder Unterkunft des Versicherten.
4.2.5 Unerwartete zur Verfügung stellen einer Mietwohnung innerhalb von 30 Tagen vor Abreise..
4.2.6 Unfreiwillige Arbeitslosigkeit nach einer festen Anstellung.
4.2.7 Antritt einer Stelle nach Arbeitslosigkeit.
4.2.8 Unerwarteter Aufruf zu einer Wiederholungsprüfung bei mehrjähriger Schulausbildung.
4.2.9 Diebstahl oder Verlust oder Ausfall des Privattransportmittels innerhalb von 14 Tagen vor Abreise.
4.3 Vergütung nicht verbrachter Reisetage
4.3.1 Vergütung nicht verbrachter Reisetage als Folge eines Umstandes wie genannt in 4.2.1 bis 4.2.5.
4.3.2 Unvorhergesehene Verspätung von Boot, Bus, Zug oder Flugzeug von mehr als 8 Stunden mit einer Höchstauszahlung von 3 Tagen.
4.3.3 Unvorhergesehene Krankenhausaufnahme während der Reiseperiode. Deckung gilt für den aufgenommenen Versicherten und mitversicherte Familienmitglieder von 1 mitreisenden Versicherten..
4.4 Auschluss.Bei nicht wahrheitsgetreuer Angabe und/oder falscher Darstellung von Sachverhalten verfällt das Recht auf Auszahlung, auch für die Teile, bei denen keine nicht wahrheitgetreue oder falsche Angaben gemacht wurden. Wenn der TOUROPERATOR die Stornierung des Mieters nicht anerkennt und auch eine erneute Bitte keine zufrieden stellende Lösung bietet, kann der Mieter bei der Europeesche Verzekeringen Berufung einlegen. Die Rücktrittsversicherung ist abgeschlossen mit: Europeesche Verzekeringen, Hoogoorddreef 56, 1101 BE Amsterdam-Zuidoost.
Anzahl Teilnehmer
5.1 Die Hausbeschreibung enthält die Höchstanzahl der zugelassenen Personen. Diese Anzahl darf nicht überschritten werden. Bei Überschreitung dieser Anzahl wird der Mietvertrag rechtskräftig entbunden und wird der Zugang zum Ferienhaus verweigert, ohne Recht auf Erstattung der Reissumme.
Stornierung, Änderung durch den Mieter, ersatzweisen Mieter
6.1 Der Mieter kann zu allen Zeiten den Reisevertrag lösen oder verändern oder einen ersatzweisen Mieter angeben. Dies muss in jedem Fall schriftlich mitgeteilt werden. Eine Stornierung wird nur bearbeitet an Arbeitstagen während Bürozeiten.
6.2 Die Stornierungskosten sind: a. Bei Stornierung bis 42 Tage vor Anreisetag: 30% der Reisesumme;b. Bei Stornierung ab 42. Tag bis (einschließlich) Ankunftstag: 60% der Reisesumme;c. Bei Stornierung ab 28. Tag bis (einschließlich) Ankunftstag: 90% der Reisesumme;d. Bei Stornierung am Tag der Anreise: die volle Reisesumme.
6.3 Umbuchungskosten bis 60 Tage vor Beginn der Mietperiode betragen EUR. 500,-
6.4 Umbuchungen innerhalb von 60 Tagen vor Beginn der Reise werden als Stornierungen betrachtet (Stornierungskosten siehe 6.2)
6.5 Namensänderunga ist kostenlos wenn Hauscode, Mietperiode und Anzahl Personen gleich bleiben.
Verantwortung des Vermittlers
7.1 TOUROPERATOR ist verantwortlich für die richtige Katalogbeschreibung des Mietobjekts, sofern dem TOUROPERATOR bekannt. TOUROPERATOR kann nicht verantwortlich gemacht werden für absichtliche verkehrte Information oder Veränderungen, die erst nach dem Druck des betreffenden Katalogs bekannt werden.
7.2 TOUROPERATOR hat das Recht, die vereinbarten Dienstleistungen in einem oder mehreren wesentlichen Punkten zu ändern aufgrund schwerwiegender Umstände. TOUROPERATOR wird innerhalb von 48 Stunden eine Alternative (mindestens gleichwertigen Vorschlag) anbieten. Wenn der Reisende damit nicht einverstanden ist, muss er innerhalb von drei Tagen Bescheid geben. In diesem Fall hat der TOUROPERATOR das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Reisende hat in diesem Fall Recht auf Erstattung oder Erlass der Reisesumme.
7.3 TOUROPERATOR hat auch das Recht, den Vertrag hinsichtlich nicht wesentlicher Punkte zu ändern aufgrund von schwerwiegenden Umständen. In dem Fall kann der Reisende den Vertrag nur ablehnen, wenn ihm dadurch ein mehr als geringer Nachteil entsteht.
Ausschluss der Verantwortung
8.1 TOUROPERATOR ist nicht verantwortlich für Veränderung, die nichts mit dem Mietpbjekt zu tun haben, wie Veränderungen von Bädern, Angelrechten, Geschäften, Skiliften oder lokalen Tarifen/Steuern oder Straßen- oder Bauarbeiten, usw.
8.2 Im Fall einer Stornierung durch höhere Gewalt wie Krieg oder Streik, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterumstände, Tod des Besitzers und derg. kann TOUROPERATOR ohne Schadensersatz den Vertrag lösen. Wenn der Vertrag außerhalb der Schuld des TOUROPERATORs gelöst wird, hat der Mieter Recht auf eine gleichwertige oder bessere Alternative oder die Erstattung des bereits bezahlten Teils der Mietsumme.
8.3 Offensichtliche Fehler in der Publikation sind für den Reiseorganisator nicht bindend.
Verantwortung Mieter
9.1 Der Mieter ist verantwortlich für eine gute Behandlung des gemieteten Objekts und haftet für eventuelle Schäden, die durch Mieter oder Mitreisenden während seines oder ihres Aufenthalts verursacht wurden.
9.2 Der Mieter hat die Pflicht, das Haus in sauberem Zustand zu hinterlassen, es sei denn, dass es anders im Katalog oder Mietvertrag steht. Extra Reinigungskosten können in Rechnung gestellt werden, wenn das Haus nicht als sauber befunden wird durch Hausbesitzer und oder Kontrolleur des TOUROPERATORs.
Zins- und Inkassokosten
10.1 Der Reisende, der seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Reiseorganisator nicht rechtzeitig nachgekommen ist, schuldet neben dem noch ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1% über jeden Monat oder Monatsteil, den er in Verzug ist. Weiter ist der die Vergütung der außergerichtlichen Inkoassokosten schuldig, die 15% des ausstehenden Betrags und mindestens EUR 50,- entsprechen, wenn der Betrag bezüglich der Inkassotätigkeit zumutbar ist.
Beschwerden/Meldpflicht
11.1 Eventuelle Beschwerden und/oder Bemerkungen, die gemietete Unterkunft betreffend müssen immer unverzüglich vor Ort dem Vermieter oder bei der Schlüsseladresse gemeldet werden. Sind diese nicht erreichbar, können Sie Kontakt aufnehmen mit dem TOUROPERATOR-Büro in Rømø.
11.2 Wenn eine Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst ist, muss dem Buchungsbüro spätestens 1 Monat nach Rückkehr schriftlich Bescheid gegeben werden.
11.3 Eine vorzeitige Abreise, ohne dem TOUROPERATOR Bescheid zu geben oder sich nicht halten an Punkt 11.1 stellt den TOUROPERATOR frei von jeglicher Erstattung.
11.4 Sollte eine Beschwerde nicht zur Zufriedenheit gelöst sein, kann der Mieter bis spätestens 3 Monate nach Abreisedatum aus dem Mietobjekt eine Beschwerde einreichen bei einer dazu befugten Institution oder bis 1 Jahr nach Abreisedatum von dem Mietobjekt bei einer dazu befugten gerichtlichen Institution.
Diversen
Herausgeber und Autor dieses Katalogs ist TOUROPERATOR AS, Rygårds Alle 104, DK-2900 Hellerup. Der Katalog ist durch den TOUROPERATOR nach bestem Wissen zusammengestellt.
Für eventuelle Duck- oder Setzfehler ist der TOUROPERATOR nicht haftbar. Diese Mietbedingungen haben die Aufhebung aller vorheriger Bedingungen zur Folge, auch die, die möglicherweise auf Bestätigung oder Gutschein stehen.